AGV-
Völklingen

Aktuelles

An dieser Stelle informieren wir Sie jederzeit über aktuelle Themen der AGV Völklingen und bieten Ihnen nützliche Informationen und Tipps für den Angler:

Aktuelle Pegelstände im Saarland:

Pachtstrecke

Quelle: Google Maps Datenschutz Bedingungen

Die Pachtstrecke der AGV Völklingen:

 

Im Jahre 1979 haben die Angelsportvereine Völklingen, Luisenthal, Wehrden, Geislautern, Ludweiler und Bous die „Arbeitsgemeinschaft vereinigter Angelfreunde Völklingen e.V.“ gegründet. Ein Ziel war es die natur- und waidgerechte Fischerei an der Saar zu fördern.

 

Zu diesem Zweck wurde der Saarabschnitt von Saar km 80,75 (ehemaliges Schleuse Luisenthal) bis Saar km 70,30 (ca.100 m oberhalb der Bistmündung in die Saar) gepachtet. Durch zusätzliche Vereinbarungen mit dem ASV Saarbrücken und der VAF Saarlouis/Ensdorf ist die Strecke bis zur Schleuse Burbach bzw. bis zur Bouser Brücke für den Angler erweitert worden.

 

Die Strecke weist einen sehr guten Bestand an Weißfischen (Rotaugen, Rotfedern, Brachsen, Aland, Döbel, Güster und Giebel) auf. Aber auch Karpfen, Schleien und Raubfische, wie Hecht, Zander, Barsch und Wels wachsen hier hervorragend ab.

 

Die Zugänglichkeit zu unserem Gewässerabschnitt an der Saar ist an vielen Stellen nicht gerade optimal und das motorisierte Befahren des Leinpfades ist seitens des Wasserschifffahrtamtes nicht erlaubt. So muss der Angler teilweise weite Wege bis zu seinem Angelplatz zurücklegen. Aber genau diese Tatsache ermöglicht es, schöne und ungestörte Angelplätze vorzufinden, an denen jeder Angler in Ruhe seiner Passion nachgehen kann.

 

Gesperrter Bereich auf der rechten Saarseite im Bereich des Hüttengeländes:

 

Im Bereich des Hüttengeländes ist es nicht erlaubt auf der rechten Saarseite zu fischen. Der gesperrte Uferabschnitt erstreckt sich vom Werkstor, ca. 50m stromabwärts der „Karolinger Brücke“ bis zum „blauen Tor“ im Bereich von Bous. Hier ist das Betreten des Werksgeländes der Saarstahl AG generell untersagt.

 

Die Nutzung des Leinpfades und Parken in Saarnähe:

 

Der Leinpfad ist Werksgelände der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung. Das Befahren des Leinpfades ist mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art verboten. Die Zugänge zum Leinpfad sind mit nebenstehendem Gebotsschild ausgeschildert.

Dennoch gibt es bequeme Parkmöglichkeiten in Saarnähe. Hierzu geben wir folgende Tipps:

 

Brücke zwischen Bous und Wadgassen:

Sowohl von Bous, als auch aus Richtung Wadgassen kommend, befindet sich jeweils im Anschluss an die „Bouser Brücke“, saarabwärts gesehen, eine Zufahrt zur Saar. Auf beiden Uferseiten gibt es dort einen ausgeschilderten Parkplatz.

Darüber hinaus gibt es von der Wadgasser Seite, direkt hinter der Autobahnbrücke auf der rechten Seite einen kleinen Weg. Dieser führt, sofern er freigeschnitten ist, bis zum Leinpfad.

 

Brücke in Wehrden:

Weitere, gute Parkmöglichkeiten gibt es im Bereich der Brücke in Wehrden. Zum Einen kann man hier auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum (Kaufland) in Wehrden parken. Eine weitere Parkmöglichkeit besteht am Ende der „alten Hallerstrasse“ im Wendehammer, direkt vor dem Einlauf der Rossel in die Saar. Dort befindet sich auch ein Parkplatz vom ehemaligen „Aldi-Wehrden“. Von dort aus sind es nur ca. 20m bis zur Saar.

Saarabwärts der Brücke in Wehrden gibt es Parkmöglichkeiten in der Saarstrasse, oberhalb der Saarpromenade. Fährt man über die Straße weiter stromabwärts, so hat man die Möglichkeit den Wagen in Höhe des Gewerbegebietes in der Kurt-Nagel-Straße abzustellen.

 

„Karolinger-Brücke“ zwischen Völklingen und Fürstenhausen:

Im Bereich der „Karolinger-Brücke“ gibt es mehrere Parkmöglichkeiten auf der linken Saarseite. Zum Einen ist dies im Bereich des Bootshauses vom Völklinger Kanuclub (Parkplatz unter der „Karolinger-Brücke“, Zufahrt über den ersten Kreisel-Ausfahrt vor der Aral Tankstelle). Zum Anderen kann man auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet „Am Betzen“ seinen Wagen abstellen.

 

Zugänge zum Leinpfad im Bereich Luisenthal:

Fährt man von Völklingen über die B51 in Richtung Luisenthal, so kann man auf der rechten Straßenseite mehrere Möglichkeiten ausfindig machen, um seinen Wagen abzustellen und auf kurzem Wege zur Saar zu gelangen. Eine Möglichkeit bietet sich direkt hinter der Eisenbahnbrücke, ca. 200m nach dem Kreisel zum Heidstock. Fährt man weiter auf der B51 (später. Straße des 13. Januar), findet man eine Zufahrt zum Leinpfad im Bereich „In der Acht“. Der Zugang „Heckmann“ beim Autohaus „RS-Automobile GmbH“ (Fiat-Händler) wurde leider geschlossen, da der Pächter das Gelände als Ausstellungsfläche für seine PKW nutzen möchte.

 

Parkmöglichkeiten im Bereich der Luisenthaler Brücke:

Im Bereich der Luisenthaler brücke besteht die Möglichkeit seinen Wagen direkt unter der Brücke abzustellen. Der Zufahrtsweg liegt gleich rechts hinter der Brücke, wenn Sie über die Brücke nach Luisenthal fahren, in der Zufahrt zum Werksgelände der „Steag“. Auf der gegenüberliegenden Saarseite kann man sein Fahrzeug auf dem Parkplatz am Leinpfad abstellen. Die Zufahrt hierzu befindet sich etwa 50m nach der Autobahnabfahrt auf der rechten Straßenseite, direkt neben dem „Schaustellerhaus“. Der Weg führt durch eine Unterführung unter der Autobahn hindurch. Der Parkplatz liegt direkt links nach der Unterführung.

 

Verkaufsstellen

Angelcenter Untere Saar Drei-Marien-Straße 13 66798 Wallerfangen Tel. (0 68 31) 6 17 89 Angelcenter Bous (M. Hoen) Saarbrücker Strasse 63 66359 Bous Tel. (0 68 34) 7 05 65 ASV Geislautern (Fischerhütte) Sebastian-Riewer-Weiher Waldstrasse 66333 Völklingen-Wehrden Tel. (0 68 98) 16 96701
ASV Luisenthal (Fischerhütte) Rotstaystrasse 22 66333 Völklingen-Luisenthal Tel. (0 68 98) 87 01 63 Angelfundgrube Homburg Fabrikstraße 18 66424 Homburg/Erbach Tel. (0 68 41) 12 02 00 Mail: info@anglerfundgrube.de Peter Schönfließ Bahnhofstraße 37 66663 Merzig Tel. (0 68 61) 30 16 Mail: PS-Schilder@t-online.de

Online Tageskarten

Kurzentschlossene und auch alle anderen Angler die ihren Angelerlaubnisschein bequem von zu Hause aus bestellen möchten, können ihre Tageskarte für die Gewässer der AGV Völklingen jetzt auch online bestellen.

 

Und so funktioniert die Online Bestellung:

 

1. Weiter Unten auf das Hejfish Icon klicken

2. Auf Hejfish registrieren

3. Gewässer auswählen und bezahlen

4. Email von Hejfish abwarten und die Tageskarte ausdrucken

5. Fischen

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung: online bestellte Tageskarten sind NICHT übertragbar!!

 

Einfacher geht's nicht! weitere Informationen zu Hejfish gibt es unter www.hejfish.com

Wissenswertes

Gesperrter Bereich auf der rechten Saarseite im Bereich des Hüttengeländes:

 

Im Bereich des Hüttengeländes ist es nicht erlaubt auf der rechten Saarseite zu fischen. Der gesperrte Uferabschnitt erstreckt sich vom Werkstor, ca. 50m stromabwärts der „Karolinger Brücke“ bis zum „blauen Tor“ im Bereich von Bous. Hier ist das Betreten des Werksgeländes der Saarstahl AG generell untersagt.

 

Fangbegrenzung:

 

Pro Angeltag darf nur ein Hecht oder ein Zander gefangen und zum Verzehr mitgenommen werden. Die Vorgaben der Setzkescherregelung sind zu beachten. Demnach dürfen zum Zweck des Verzehrs nur 5 kg Fische lebend gehältert werden.

 

Schonmaße:

 

Hecht 60cm, Zander 50cm, Karpfen 35cm, Schleie 25cm, Aal 50cm

 

Zu beachten:

 

Während der Frühjahrsschonzeit vom 15. Februar bis zum 31. Mai ist jeglicher Raubfischfang verboten!

 

Verbote der Behörden sowie des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) sind zu beachten. Das Befahren der Betriebswege der WSA (Leinpfad) mit Kraftfahrzeugen ist verboten!

 

Preise:

 

Die Preise für je einen Angelerlaubnisschein betragen zurzeit für:

 

Tageskarte: 5,00 EUR

30-Tageskarte: 20,00 EUR

Jahreskarte:  60,00 EUR

(Änderungen vorbehalten!)

 

 

„Nachenscheine für Gastangler“

 

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat im neuen Pachtvertrag die Möglichkeit geschaffen, dass auch Gastangler einen „Nachenschein“ erhalten können. Die Anzahl der Nachenscheine ist jedoch pro Jahr limitiert.

 

Wer auf der Saar die Fischerei unter Verwendung eines Bootes oder Nachens ausüben will, muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein. Jugendlichen ab 14 Jahre bis 18 Jahre dürfen die Angelei nur unter Aufsicht eines volljährigen Inhabers eines gültigen Fischereischeins ausüben. Die Ausübung der Nachenfischerei hat natur- und tierschutzgerecht zu erfolgen. Jede vom Nachen oder vom Boot aus fischende Person muss im Besitz eines von der AGV Völklingen ausgestellten Jahres-Nachenfischerei-erlaubnisscheines sein. Dieser Schein schließt den Uferschein mit ein. Übt der Inhaber eines Nachenscheins die Fischerei ohne Nachen oder Boot aus, so ist er an die Einschränkungen der Uferfischerei gebunden.

 

Das Angeln vom Boot oder Nachen aus ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft:

 

Bedingungen der AGV Völklingen zum Fischen vom Nachen/Boot aus:

 

  • Wer auf der Saar zur Fischerei einen Nachen oder ein Boot führt, muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person, die in Besitz eines Fischereischeines und eines Nachen-Fischereierlaubnisscheines der AGV Völklingen ist auf einem Nachen/Boot mitfahren. Sie können dabei die Fischerei ausüben, wenn sie in Besitz eines Jugendfischereischeines oder eines Fischereischeines und eines Fischereierlaubnisscheines für die Pachtstrecke der AGV Völklingen sind.
  • Jede vom Nachen/Boot aus fischende Person muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins und eines von der AGV Völklingen gültig ausgestellten Nachen-Fischereierlaubnisscheines sein. (Ausnahme: Jugendliche unter 18 Jahren, siehe oben)
  • Bei Gastanglern schließt der Nachen-Fischereierlaubnisschein den Uferschein mit ein.
  • Bei Booten mit einer Antriebsleistung über 11,03 kW ist auch der Bootsführerschein-Binnen erforderlich.
  • Übt der Inhaber eines Nachenscheins die Fischerei ohne Nachen oder Boot aus, so ist er an die Einschränkungen der Uferfischerei gebunden.
  • Die Ausübung der Nachenfischerei hat natur- und tierschutzgerecht zu erfolgen.
  • Während der Fahrt darf vom Nachen/Boot aus keinesfalls geangelt werden.
  • Gemäß § 20.09 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStO) ist das Ankern in der Saar verboten. (Die BinSchStO kann man unter www.elwis.de eingesehen werden.)
  • Betreff des „Festmachen“ gilt § 7.04 Abs. 3 der BinSchStO.
  • Der Nachen/das Boot kann durch einen geeigneten Motor (GPS-oder funkgesteuert) auf der Stelle gehalten werden.
  • Ein „Belly Boat“ wird von der Wasserschutzpolizei als „Schwimmkörper“ angesehen und fällt somit nicht unter die Nachenfischerei. Das Fischen mit dem „Belly Boat“ ist auf der Saar verboten!
  • Befinden sich mehrere Personen auf dem Nachen/Boot, so ist vor Beginn der Fahrt eindeutig eine Person zu bestimmen, die das Sagen hat.
  • Auf dem Nachen muss jede Person zur Sicherheit eine Schwimmweste tragen.
  • Der Nachenfischer muss bei der Flussaufwärtsfahrt und bei der Flussabwärtsfahrt einen Mindestabstand von 10 Metern vom Ufer einhalten.
  • Der Nachen/Das Boot darf in den Monaten Juni bis einschließlich Oktober nur in der Zeit von 7.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends genutzt werden. In allen anderen Zeiten ist die gesetzlich festgelegte Nachtzeit zu beachten.
  • Die Kennzeichnung und die Beleuchtung des Nachens/Bootes hat gemäß den Regeln für Fahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen zu erfolgen. (siehe BinSchStO)
  • Fischen mehrere Personen gleichzeitig auf dem Boot/Nachen, so müssen die Nummern aller Nachen-Fischereierlaubnisscheine deutlich sichtbar angebracht werden.
  • Die AGV Völklingen übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden. Der Nachen-Fischereierlaubnisscheininhaber zeichnet voll verantwortlich für alle durch ihn entstandenen Schäden.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Fischen vom Nachen/Boot aus kein „Trophäen-Fischen“ sein darf. (§ 10 Abs. 3 der Landesfischereiordnung)
  • Wir bitten darum, auch Boote mit einer Antriebsleistung kleiner 2,21 kW beim WSA Saarbrücken anzumelden. Die zugeteilte Bootsnummer wird automatisch zur Nachen-schein-Nummer (Nachenkennzeichen) und das Boot ist dauerhaft gekennzeichnet.
  • Fänge von Aal und Wels sind bis spätestens zum 30. November per Mail oder schriftlich dem AGV-Vorstand zu melden.
  • Die Schonzeit für Raubfische vom 15. 02. bis zum 31.05. ist zu beachten.
  • Änderungen vorbehalten.

 

 

 

Der Preis für einen Nachenschein incl. dem Jahresschein zum Fischen, beträgt 110 €.

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an folgende Vorstandsmitglieder:

 

Berthold Kaufmann Tel. 0681 70 37 22

Gesetze /Verordnungen

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung, der für den Angler wichtigen

Gesetze, Verordnungen und Regelungen:

Ausschreibungen

In diesem Bereich haben wir für Sie aktuelle Ausschreibungen zusammengestellt:

Links/Nützliches